Aufgrund von aktuellen Anlässen und häufiger werdenden sog. „No-Shows“ möchten wir unsere geschätzten Patient/innen auf folgendes hinweisen:

 

Unsere Termine werden verbindlich für unsere Patient/innen reserviert. Ein nicht wahrgenommener Termin bedeutet für uns und unsere Praxis, dass dieser vereinbarte Zeitraum kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie daher höflich, uns so früh wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vorher, telefonisch oder auf dem digitalen Weg darüber zu informieren. So haben wir als Praxis die Möglichkeit, den Termin anderen Patient/innen anzubieten.

Bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage behalten wir uns im Gegenzug vor, eine Ausfallgebühr für den nicht wahrgenommenen Termin zu erheben.

Die Kosten können der/dem Patient/in privat in Rechnung gestellt werden und werden in der Regel nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir diese Regelung im Interesse aller Patient/innen einführen. Durch rechtzeitige Absagen können freiwerdende Termine kurzfristig an andere Personen vergeben und damit unnötige Wartezeiten auf unsere raren Termine vermieden werden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis